Berner Steuerzahler:innen erhalten trotz Informationsgesetz keine Auskunft von Behörden

Berner Steuerzahler:innen erhalten trotz Informationsgesetz keine Auskunft von Behörden

Das bernische Gesetz über die Information der Bevölkerung regelt die Transparenz und Auskunftspflicht der Behörden.

So hält Absatz 3.3, Artikel 27 fest: «Jede Person hat ein Recht auf Einsicht in amtliche Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.»

Im Weiteren gilt nach Absatz 3.3 / Artikel 31:

1. Bei den Behörden des Kantons und der Gemeinden können Auskünfte aus den Tätigkeitsbereichen der Verwaltung verlangt werden.

2.  Die Anfragen sind so rasch als möglich zu beantworten.

3. Anfragen dieser Art sind gebührenfrei

Ein Gesetz, das scheinbar nur auf dem Papier existiert! So wurden wir bereits mehrmals von Personen darüber informiert, dass konkrete Fragen zu geplanten oder bereits ausgeführten forstlichen Engriffen nicht oder nur sehr allgemein beantwortet worden waren. Statt einer inhaltlichen Stellungnahme verwiesen Behörden teilweise entweder auf Webseiten, auf denen die angefragten Informationen allerdings nicht auffindbar waren, oder sie boten ausschliesslich eine mündliche Auskunft an.

Wurde auf eine konkrete schriftliche Antwort bestanden, ist der Schriftverkehr trotz offener Fragen als abgeschlossen erklärt worden.

Dies wirft die grundsätzliche Frage auf, wie das Transparenz- und Öffentlichkeitsprinzip in der Praxis umgesetzt werden soll. Abgesehen vom geltenden Gesetz, finanzieren Bürger:innen die Tätigkeit der Behörden über Steuergelder und dürfen dafür erwarten, dass sachliche Fragen zu staatlichem Handeln nachvollziehbar und konkret beantwortet werden.

Nicht nur staatliche Betriebe oder öffentlich-rechtliche Körperschaften sind direkt an das Gesetz gebunden, sondern auch privatrechtliche oder korporative Forstbetriebe, die im staatlichen Auftrag arbeiten.

Fragen nicht zu beantworten schürt geradezu den Eindruck, dass offenbar Missstände vertuscht werden müssen. So zum Beispiel im Fall des geplanten Holzschlages an der Seestrasse zwischen Bönigen und Iseltwald, wo sämtliche alten Buchen gefällt werden sollen. Obwohl der Revierförster, Herr Jonas Heuberger von Beo Wald und Holz den Holzschlag nicht als Verstoss gegen die «Vorschrift der Nachhaltigkeit» einstuft, war er nicht bereit, unsere Fragen zu beantworten. Die Burgergemeinde Bönigen (Besitzerin des Waldes) hat nicht einmal auf unsere Mail reagiert.

Ein weiteres Beispiel zur Verweigerung der Auskunft betrifft unter anderem das Amt für Wald und Naturgefahren AWN.

Juni 2026

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